Gerichtsurteil: Lilly Becker darf gegen Boris vollstrecken
Vor dem Oberlandesgericht in München hat Boris Becker (58) jetzt eine juristische Niederlage gegen Ex-Frau Lilly Becker (49) kassiert: Die Beschwerde des ehemaligen Tennisstars wurde zurückgewiesen, womit eine Entscheidung des Amtsgerichts München von Anfang Januar 2026 bestehen bleibt. Damit wäre eine Vollstreckung wegen ausstehender Unterhaltszahlungen für den gemeinsamen Sohn Amadeus (16) vorerst möglich. Wie Bunte berichtet, sollen die Anwälte von Lilly bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet haben. Demnach könnten nun unter anderem Konten, Honorare oder weiteres Vermögen von Boris gepfändet werden.
Der Beschluss des OLG ist dabei eindeutig. Die Vollstreckung ist laut der Entscheidung zulässig, während Boris seine Einwände in einem gesonderten Verfahren vorbringen muss. Für Lilly ist das ein wichtiger juristischer Erfolg in dem schon länger andauernden Streit um den Unterhalt für Amadeus. Zuletzt waren beide zwar in Düsseldorf im selben Hotel, gingen sich dort aber offenbar aus dem Weg. Boris soll sich in der Stadt beruflich aufgehalten haben und auch seinem 16-jährigen Sohn einen kurzen Besuch abgestattet haben, während Lilly mit ihrem Partner Thorsten Weck zu einer Gala der Umbrella-Stiftung im Hyatt Regency Düsseldorf gekommen war.
Der 58-jährige Tennisstar und Lilly waren von 2009 bis 2018 miteinander verheiratet. Amadeus lebt inzwischen mit seiner Mutter in Deutschland, was Besuche eigentlich einfacher machen würde – denn für Boris gilt für das Vereinigte Königreich, wo die Familie ursprünglich lebte, weiterhin ein Einreiseverbot. Gegenüber der Daily Mail hatte Lilly zuletzt kein Blatt vor den Mund genommen und kritisiert, Boris mache zwar "große Gesten", zahle aber nicht das Geld, "zu dem ihn ein Gericht verurteilt hat, um die Grundbedürfnisse zu decken". Sie wünsche sich für ihren Sohn einen Vater, der wirklich präsent sei – nicht nur zu besonderen Anlässen oder in Luxushotels.








