Mallorca-Verfahren gegen Christian Ulmen erneut abgelehnt
Collien Fernandes (44) hat im juristischen Kampf gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50) auf Mallorca einen erneuten Rückschlag erlitten. Die Ermittlungsrichterin in Palma hat zum zweiten Mal entschieden, das Verfahren nach Deutschland zu verlegen – und folgt damit erneut der Argumentation der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung des Schauspielers. Die Moderatorin hatte Christian am 2. Dezember 2025 beim Gericht in Palma angezeigt, unter anderem wegen Identitätsanmaßung, Verletzung von Geheimnissen, öffentlicher Beleidigung, fortgesetzter Misshandlung und schwerer Drohung. Collien wirft ihrem Ex-Mann vor allem vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Er hat sich bisher nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der spanische Anwalt von Collien hatte gegen den ersten Beschluss Einspruch eingelegt – und geht nun in die nächste Instanz. "Wir haben diese Entscheidung bereits erwartet, weil es sehr selten ist, dass ein Ermittlungsrichter seine Meinung grundlegend ändert", erklärte er gegenüber der Mallorca Zeitung und ergänzte: "Deswegen haben wir auch schon Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt." Dessen Entscheidung ist dann nicht mehr anfechtbar und soll laut dem Anwalt noch "einige Wochen" auf sich warten lassen. Parallel dazu wird in Deutschland bereits ermittelt – und zwar in Potsdam. Laut einer Pressesprecherin der dortigen Staatsanwaltschaft geht es um "mehrere Fälle mutmaßlicher Körperverletzung, die zwischen 2022 und 2023 in Spanien stattgefunden haben sollen."
Schon vor zwei Monaten hatte das Gericht auf Mallorca die Reißleine gezogen. In einem Beschluss vom 8. April hieß es laut Mallorca Zeitung: "Es lässt sich nicht die Zuständigkeit der spanischen Gerichte aufrechterhalten." Zur Begründung verwies die Richterin damals unter anderem darauf, dass beide deutsche Staatsbürger seien und die mutmaßlichen Taten "auf deutschem Hoheitsgebiet begangen oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen, verbreitet" worden seien. Außerdem habe Collien "in Deutschland eine weithin anerkannte Persönlichkeit, während ihr in Spanien eine solche öffentliche Relevanz fehlt." Die Moderatorin hatte sich erhofft, durch eine Anzeige auf Mallorca ein stringenteres Vorgehen der Justiz zu erreichen als in Deutschland, wo sie ihren Ex-Mann bereits zuvor angezeigt hatte. Ihr Anwalt argumentiert zudem, dass die spanische Gesetzgebung in Ausnahmefällen zum Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt eine Zuständigkeit auch dann vorsieht, wenn die mutmaßlichen Straftaten außerhalb der nationalen Grenzen stattgefunden haben. Er hält ein Verfahren auf Mallorca wegen vorhandener Beweismittel für effizienter.







