Noch früher: Schon Januar 2028 könnte Diddy wieder frei sein
Sean "Diddy" Combs (56) könnte deutlich früher als zunächst angenommen aus dem Bundesgefängnis FCI Fort Dix entlassen werden. In den Unterlagen der US-Bundesgefängnisbehörde Federal Bureau of Prisons, über die TMZ berichtet, ist inzwischen der 21. Januar 2028 als voraussichtlicher Entlassungstermin hinterlegt. Damit wurde das Datum erneut zugunsten des Rappers korrigiert. Zuvor war der 5. Februar 2028 vermerkt gewesen, davor hatte die Behörde den 20. Februar 2028 als möglichen Zeitpunkt geführt. Ursprünglich war Diddys Freilassung erst für Mai 2028 erwartet worden. Seither hat sich der Termin also mehrfach verändert – und das zuletzt immer wieder in Richtung eines früheren Datums. Nach dem derzeitigen Stand könnte der Musiker das Gefängnis nun bereits rund drei Wochen nach Beginn des Jahres 2028 verlassen. Ob es bei diesem Termin bleibt, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Hintergrund der Haftstrafe ist der Bundesprozess gegen den Rapper im Jahr 2025. Eine Jury sprach den Musiker in zwei Anklagepunkten schuldig, Personen zum Zweck der Prostitution über die Grenzen von US-Bundesstaaten hinweg befördert zu haben. Im Verfahren ging es unter anderem um die von der Staatsanwaltschaft so bezeichneten "Freak-offs". Die Staatsanwaltschaft warf Diddy vor, dabei größtenteils zugesehen und Aufnahmen gemacht zu haben, während seine damaligen Partnerinnen in luxuriösen Hotelzimmern Sex mit männlichen Prostituierten hatten. Von den deutlich schwerwiegenderen Vorwürfen der organisierten Kriminalität und des Sexhandels wurde er hingegen freigesprochen. Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu einer Bundesgefängnisstrafe von insgesamt 50 Monaten. Der nun in den Behördenunterlagen vermerkte Januar-Termin betrifft damit den verbleibenden Teil dieser Strafe, die Diddy derzeit im FCI Fort Dix verbüßt.
Ganz ohne Zwischenfälle verlief die Zeit in Fort Dix für Diddy bislang nicht. Wie TMZ berichtete, soll der 56-Jährige in eine Auseinandersetzung mit einem Mitgefangenen geraten sein. Anschließend kam er vorübergehend in Einzelhaft. Der Vorfall hatte dem Bericht zufolge zunächst Konsequenzen für seine geplante Freilassung: Ein damals noch für den 24. Januar 2028 angesetzter Entlassungstermin wurde auf den 20. Februar 2028 verschoben. Inzwischen hat sich die Entwicklung allerdings wieder gedreht. Zunächst rückte das Datum auf den 5. Februar vor, nun folgte mit dem 21. Januar eine weitere Korrektur nach vorn. Der aktuell vermerkte Termin liegt damit nicht nur rund einen Monat vor dem zwischenzeitlich genannten Februar-Datum. Er fällt sogar drei Tage früher aus als jener Termin im Januar, der vor der mutmaßlichen Auseinandersetzung in den Unterlagen gestanden hatte.

























