Diddys Kopfverletzung stammt aus Knast-Kampf mit Drogenbaron
Die bislang rätselhafte Kopfverletzung von Sean "Diddy" Combs (56) hat offenbar einen handfesten Hintergrund. Der Rapper soll im Gefängnis in eine Prügelei mit einem verurteilten Drogenboss verwickelt gewesen sein. Wie eine mit dem Vorfall vertraute Quelle gegenüber People bestätigte, sei die Auseinandersetzung der Grund für seinen plötzlichen Krankenhausbesuch gewesen. Am frühen Samstagmorgen, dem 10. Oktober, wurde der Musiker aus der Haftanstalt FCI Fort Dix im US-Bundesstaat New Jersey zur medizinischen Behandlung gebracht. Seine Verletzung sei jedoch nicht lebensbedrohlich gewesen. Noch vor Sonnenaufgang konnte Diddy ins Gefängnis zurückkehren, wo er anschließend erneut in Einzelhaft untergebracht wurde.
Was genau zwischen den beiden Männern vorgefallen ist, bleibt bislang unklar. Fest steht laut People allerdings, dass sich Diddy schon vor der Auseinandersetzung in Einzelhaft befunden hatte. Hintergrund waren Berichte über verbotene Gegenstände in seinem Besitz. Während das Magazin keine Angaben zur Identität des anderen Häftlings macht, nennt TMZ den verurteilten jamaikanischen Drogenboss Christopher "Dudus" Coke als Beteiligten. Demnach soll es nach Berichten über Diddys angebliche Sonderbehandlung im Gefängnis zu Spannungen unter den Insassen gekommen sein. Bei anschließenden Durchsuchungen seien verbotene Gegenstände beschlagnahmt worden, darunter auch ein Mobiltelefon, das Coke gehört haben soll. Ob dies tatsächlich der Auslöser der Prügelei war, ist nicht bestätigt. Diddys Sprecher Juda Engelmayer äußerte sich zu den genauen Umständen nicht. Gegenüber People erklärte er lediglich: "Seans Gesundheit und Wohlergehen haben für uns jetzt oberste Priorität, und wir danken allen, die sich bei uns gemeldet haben."
Für den Musikproduzenten ist die Auseinandersetzung offenbar nicht der erste Zwischenfall hinter Gittern. Erst kürzlich wurde bekannt, dass er wegen mehrerer Regelverstöße bereits Disziplinarstrafen erhalten haben soll. Unter anderem war er demnach in weitere körperliche Auseinandersetzungen verwickelt und fiel durch unerlaubte Telefonnutzung auf. Dafür wurden ihm laut einem Gewerkschaftsvertreter 41 Tage seiner möglichen Haftverkürzung wegen guter Führung gestrichen. Außerdem verlor er für insgesamt 400 Tage das Recht, im Gefängnisladen einzukaufen. Diddy verbüßt derzeit eine 50-monatige Haftstrafe, nachdem er in zwei Fällen wegen der Beförderung von Personen zum Zweck der Prostitution verurteilt worden war. Von den schwerwiegenderen Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Sein voraussichtlicher Entlassungstermin liegt inzwischen am 2. März 2028. Ob die Disziplinarstrafen für die Verschiebung verantwortlich sind, wurde offiziell nicht bestätigt.

























