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Meghan muss viele ihrer Geburtstagsgeschenke zurückgebenGetty ImagesZur Bildergalerie

Meghan muss viele ihrer Geburtstagsgeschenke zurückgeben

4. Aug. 2019, 13:22 - Promiflash Redaktion

Herzogin Meghan (38) dürfte heute reichlich beschenkt werden, denn die frischgebackene Mutter feiert ihren 38. Geburtstag! Ihr Mann Prinz Harry (34) widmete ihr auf Social Media bereits ein rührendes Posting und mit Sicherheit hat die ehemalige Schauspielerin auch ein ganz besonderes Präsent von ihrem Gatten bekommen, das sie im Gegensatz zu zahlreichen anderen hoffentlich behalten darf. Meghan muss nämlich viele Aufmerksamkeiten zurückgeben.

Wie Mirror berichtet, gibt es in dieser Hinsicht strikte Regeln für die britischen Royals. Die Richtlinien des Königshauses besagen: "Das Grundprinzip für die Annahme von Geschenken durch Mitglieder der königlichen Familie besteht darin, dass keine Geschenke, einschließlich Bewirtung oder Dienstleistungen, angenommen werden sollten, die das Mitglied der königlichen Familie in irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Schenkenden einbeziehen könnten." Das gilt also nicht nur für Fans, sondern auch für Designer, die den Blaublütern Kleider aus ihren Kollektionen zukommen lassen könnten. Gott sei Dank gibt es ein paar Ausnahmen: Meghan dürfte demnach Blumen, Lebensmittel, Bücher – allerdings nur solche ohne kontroversen Inhalt – sowie Präsente mit einem jeweiligen Wert von weniger als 164 Euro annehmen.

Das Geschenk von Queen Elizabeth II. (93) muss die einstige Suits-Darstellerin selbstverständlich nicht ablehnen. Quellen zufolge soll die 93-Jährige ihren Enkel Harry, dessen Frau und Söhnchen Archie Harrison zu Meghans Geburtstag auf ihr Ferienanwesen Balmoral Castle in Schottland eingeladen haben.

Prinz Harry und Herzogin Meghan bei der Europa-Premiere von "Der König der Löwen"Getty Images
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Herzogin Meghan im Oktober 2019 in SüdafrikaGetty Images
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Queen Elizabeth II. und Herzogin Meghan auf dem Balkon des Buckingham-PalastesGetty Images
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Wusstet ihr, dass Meghan ihre Geburtagsgeschenke nicht behalten darf?
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