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Prozess-Pleite: Johnny Depp darf nicht in Berufung gehenGetty ImagesZur Bildergalerie

Prozess-Pleite: Johnny Depp darf nicht in Berufung gehen

26. Nov. 2020, 14:18 - Promiflash Redaktion

Damit ist Johnny Depps (57) Prozess-Niederlage wohl unumstößlich! Nachdem er die britische Zeitung The Sun wegen Verleumdung verklagt hatte, weil er in einem Artikel als Frauenschläger bezeichnet worden war, fiel Anfang November das Urteil – und zwar zugunsten des Mediums. Die Anwältin des Schauspielers betonte jedoch direkt, dass sie planen, in Revision zu gehen. Aber daraus scheint nun nichts zu werden...

Wie The Times berichtet, wurde Johnnys Berufungsantrag abgelehnt – das heißt: Er wird seine Schlappe akzeptieren müssen. Und als wäre das noch nicht schlimm genug für den Fluch der Karibik-Star, soll er nun auch noch eine ordentliche Stange Geld zahlen. Angeblich sei er dazu aufgefordert worden, die Rechtskosten seiner Gegner in Höhe von 628.000 Pfund – das entspricht rund 703.599 Euro – zu übernehmen.

Auch beruflich hat ihn seine erfolglose Klage einiges gekostet. Nach der Urteilsverkündung wurde er von Warner Bros. gebeten, für den dritten Teil der Phantastische Tierwesen-Reihe von seiner Rolle des Zauberers Grindelwald zurückzutreten. Dieser Bitte kam er nach – kleiner Trost: Er bekam trotzdem die volle Gage.

Johnny Depp beim Zurich Film Festival im Oktober 2020
Getty Images
Johnny Depp beim Zurich Film Festival im Oktober 2020
Johnny Depp im September 2019
Getty Images
Johnny Depp im September 2019
Johnny Depp in seiner Rolle des Zauberers Grindelwald in dem Film "Phantastische Tierwesen"
Getty Images
Johnny Depp in seiner Rolle des Zauberers Grindelwald in dem Film "Phantastische Tierwesen"
Wusstet ihr, dass Johnny in Berufung gehen wollte?
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