P. Diddy darf im Gerichtsprozess normale Kleidung tragen
P. Diddy (55) darf zu Beginn seines anstehenden Prozesses wegen mutmaßlichen Menschenhandels im Gerichtssaal normale Kleidung tragen. Die Jury-Auswahl startet am 5. Mai und der Musiker wird laut einer richterlichen Verfügung die Möglichkeit haben, nicht in der typischen Häftlingskleidung, sondern in ziviler Garderobe zu erscheinen. Genehmigt sind dabei bis zu fünf Hemden, fünf Hosen, fünf Pullover, fünf Paar Socken und zwei Paar Schuhe ohne Schnürsenkel. Mit diesem Beschluss erfüllt das Gericht seinem Antrag, im Saal ein anderes Bild als das eines Angeklagten in Gefängniskleidung zu vermitteln.
Der zuständige Richter hat aber gleichzeitig klare Grenzen gesetzt, wie umfangreich Diddys Garderobe für den Prozess sein darf. Ziel ist es, einerseits dem Angeklagten ein faires Auftreten zu ermöglichen, andererseits den organisatorischen Aufwand überschaubar zu halten. Kleidung mit Schnürsenkeln ist weiterhin ausgeschlossen, was den üblichen Sicherheitsstandards in US-Gerichtssälen entspricht. Die Regelung, dass Angeklagte in Zivil erscheinen dürfen, ist in prominenten Verfahren durchaus üblich und soll eine neutrale Wahrnehmung bei der Jury unterstützen.
Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte das Umfeld von P. Diddy versucht, Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung zu nehmen. Wie kürzlich berichtet, bemühten sich seine Anwälte um eine Nachrichtensperre für die Gegenseite, weil sie eine mögliche Beeinflussung der noch zu wählenden Jury fürchteten. Insbesondere standen die Anwälte Lisa Bloom und Douglas Wigdor wegen ihrer Medienauftritte im Fokus – doch der Druck auf alle Beteiligten bleibt hoch. Im Privatleben galt P. Diddy trotz seiner Karriere als jemand, der sich gerne als stilbewusster Unternehmer inszeniert. Umso mehr dürfte ihm die Entscheidung zugutekommen, seine Garderobe selbst zu wählen, denn das öffentliche Bild war dem Musiker schon immer wichtig.