Rätsel um Denise Richards' Veilchen: Ein Insider klärt auf
Bereits zum wiederholten Mal trat Denise Richards (54) in der Öffentlichkeit mit einem blauen Auge auf. Angesichts des Scheidungsdramas mit ihrem Ex-Mann Aaron Phypers spekulierten viele Fans über eine Auseinandersetzung. Doch Insider geben Entwarnung: Es handle sich nicht um ein klassisches Veilchen, sondern um die Nebenwirkungen einer Beauty-Behandlung. "Es ist kein Veilchen. Es sind Licht und Schatten. Sie hatte eine Mikronadel-PRP-Behandlung", erklärt eine Quelle gegenüber People. Der Eingriff soll gegen Falten, Narben und Hyperpigmentierung helfen und kann an den betroffenen Stellen schnell zu Verfärbungen führen.
Das Netz hatte den Bluterguss zuvor fälschlicherweise mit einem Vorfall in Verbindung gebracht, der sich vor wenigen Tagen im ehemaligen Haus des Ehepaars abspielte. Denise soll dorthin gefahren sein, um ihre Hunde abzuholen – angeblich zu einem Zeitpunkt, an dem Aaron nicht zu Hause war, da er sich an eine einstweilige Verfügung halten muss. "Am 3. August 2025 betrat Frau Richards, nachdem sie sich vergewissert hatte, dass Herr Phypers nicht in ihrem Haus anwesend war, das Haus, um ihre Hunde zu holen, nachdem sie erfahren hatte, dass Herr Phypers einen ihrer anderen Hunde ohne ihr Wissen oder ihre Erlaubnis eingeschläfert hatte", erklärte ihr Anwalt. Offenbar war Aaron aber doch zu Hause und kurz darauf soll die örtliche Polizei zum Haus gerufen worden sein – warum, ist bisher nicht ganz klar.
Laut ihres Anwalts verstieß Denise mit dem Betreten des Grundstücks nicht gegen die Verfügung. Insiderberichten zufolge soll sie aber gegen die Tür geschlagen und geschrien haben, sodass Aaron durch die Seitentür des Anwesens geflohen ist. Ob das tatsächlich der Wahrheit entspricht, ist nicht bestätigt. Allerdings ist es kein Geheimnis, dass das Verhältnis der beiden angespannt ist. Die einstweilige Verfügung beantragte Denise Mitte Juli mit der Begründung, körperlich und verbal von Aaron bedroht worden zu sein. Unter anderem wirft sie dem Schauspieler vor, ihr mit dem Tod gedroht und sie während einer paranoiden Phase ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Gericht bewilligte den Antrag, sodass der 52-Jährige verpflichtet ist, mindestens 92 Meter Abstand zu seiner Ex zu halten.