Urteil steht: Michael Wendler ist nun offiziell vorbestraft
Michael Wendler (53) ist nun offiziell vorbestraft! Der Sänger hatte versucht, gegen ein Urteil des Landgerichts Duisburg Revision einzulegen – leider ohne Erfolg. Es ging um Beihilfe zur Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit CNI Records, einer Plattenfirma, die seiner Ex-Frau Claudia Norberg (54) gehörte. Bereits 2023 wurde Michael deshalb vom Amtsgericht Dinslaken zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am 22. Oktober in einer Stellungnahme gegenüber t-online die Rechtskraft des Urteils.
In der Revision ging es nicht mehr um Schuld oder Unschuld, sondern ausschließlich um mögliche Rechtsfehler im Verfahren. Das Revisionsverfahren hatte geprüft, ob Rechtsfehler im ursprünglichen Verfahren vorlagen, etwa Verfahrensmängel oder fehlerhafte Beweisauswertungen – jedoch ohne Feststellung solcher Fehler. Das Urteil des Landgerichts Duisburg wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Michael hielt sich während des Verfahrens weiterhin in den USA auf und erschien nicht persönlich vor Gericht. Für den einst erfolgreichen Schlagersänger bedeutet diese Entscheidung, dass er nun den rechtlichen Makel einer Vorstrafe trägt.
Neben seinen rechtlichen Problemen versucht Michael seit Kurzem, musikalisch wieder Fuß zu fassen. Mit Unterstützung seiner jungen Ehefrau Laura Müller (25), die nach seinen eigenen Aussagen zuvor einen Großteil ihres Einkommens in den Unterhalt der Familie investiert hat, wagte er ein Comeback. Zuletzt sorgte er mit seinem neuen Album "Unfassbar stark" und vereinzelten Auftritten in Deutschland und auf Mallorca für Aufmerksamkeit. Doch sein Ruf hat in den vergangenen Jahren nicht nur durch juristische Probleme, sondern auch durch fragwürdige öffentliche Statements stark gelitten.