Verleumdungsklage gegen Rebel Wilson: Das steckt dahinter
Rebel Wilson (45) wurde bereits zweimal von Mitarbeitern ihres Films "The Deb" wegen Verleumdung verklagt. Zuletzt auch von der Hauptdarstellerin Charlotte MacInnes. Laut der Schauspielerin habe Charlotte ihr erzählt, dass einer der Produzenten sich ihr unangemessen genähert und sie gebeten habe, mit ihr baden zu dürfen. Doch das Nachwuchstalent meint, das entspreche nicht der Wahrheit. Doch Rebel hält weiter an ihrer Behauptung fest. Auf Instagram schrieb sie, dass Charlotte nun von der zuständigen Produktionsfirma sowohl einen neuen Job als auch einen Plattenvertrag bekommen habe: "Das sollte als Beweis dafür ausreichen, warum sie jetzt ihre Geschichte geändert hat." Am Freitag ging der Fall das erste Mal vor das Bundesgericht.
Charlotte hingegen gab schon vergangenes Jahr ein klares Statement ab. "Die gegen mich erhobenen Vorwürfe entsprechen nicht der Wahrheit. [...] Falsche Anschuldigungen untergraben echte Opfer, und ich werde nicht Gegenstand einer erfundenen Geschichte sein", betonte sie gegenüber Daily Mail. Dass sie Rebel wohl mehrfach mitgeteilt habe, dass ihre Behauptung falsch sei, ist auch in den vor dem Obersten Gerichtshof von Los Angeles eingereichten Unterlagen vermerkt. Im vergangenen Monat soll die gebürtige Australierin zudem ein Schreiben erhalten haben, in dem Charlotte mit einer weiteren Verleumdungsklage vor dem Obersten Gerichtshof von New South Wales oder Westaustralien drohte. "Ich bin zutiefst beunruhigt über dieses Verhalten von Wilson, die Regisseurin des Films war und eine Autoritätsposition mir gegenüber innehatte", soll die 26-Jährige vor Gericht gesagt haben.
Aber nicht nur Charlotte, sondern auch die Produzenten des Musicals klagten gegen Rebel. Die drei Produzenten Amanda Ghost, Gregor Cameron und Vince Holden reichten eine Klage unter anderem wegen rufschädigender Äußerungen ein. Angeblich soll die 45-Jährige ihnen nicht nur das unangemessene Verhalten, sondern auch die Veruntreuung von Geldern aus dem Filmbudget vorgeworfen haben. Das sei verkehrt und habe den Beteiligten sozial, finanziell und beruflich großen Schaden zugefügt. Rebel hält jedoch an ihrer Version der Geschichte fest und beantragte eine Abweisung der Klage. Der Antrag wurde jedoch vom Gericht in L.A. abgelehnt.






