Ex-Prinz Andrew darf wohl rechtlich doch ein Herzog bleiben
Andrew Mountbatten-Windsor (65) bleibt trotz kürzlicher Aberkennung seiner royalen Titel rechtlich weiterhin Herzog von York. Die Entscheidung, die sein Bruder König Charles (77) im Oktober getroffen hat, betrifft nicht den Titel, den Andrew bei seiner Hochzeit mit Sarah Ferguson (66) im Jahr 1986 erhielt. Experten aus dem britischen Unterhaus erklärten laut Mirror, dass ein vollständiger Entzug des Titels nur durch einen Beschluss des Parlaments möglich wäre. Da kein gesetzgeberischer Bedarf bestehe, bleibe der Titel Duke of York rechtlich bestehen, auch wenn er offiziell nicht mehr verwendet werde.
Die Schlagzeilen um Andrew reißen dennoch nicht ab. Hintergrund der Entscheidungen rund um den einstigen Prinzen sind seine Verbindungen zum verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein (†66). Die Vorwürfe, die Virginia Giuffre (†41) gegen ihn erhoben hatte, belasten das Ansehen des Königshauses weiterhin, auch wenn Andrew und Virginia 2022 eine außergerichtliche Einigung erzielten. Medial sorgt auch der baldige Umzug des in Ungnade gefallenen Royals für Aufsehen: Anfang nächsten Jahres wird er die Royal Lodge im Windsor Great Park verlassen und in ein Anwesen von König Charles in Sandringham ziehen müssen.
In den vergangenen Tagen schaffte der Buckingham-Palast zudem Klarheit um den offiziellen Familiennamen von Andrew. Wie ein Palastsprecher gegenüber der Times bestätigte, wurde die Schreibweise mit Bindestrich – "Mountbatten-Windsor" – für alle offiziellen Dokumente festgelegt. Zuvor hatte es Verwirrung gegeben, da die Namensform ohne Bindestrich nach dem Titelverlust kursierte. Die Rückkehr zur traditionellen Schreibweise geht auf eine Anordnung von Queen Elizabeth II. (†96) aus dem Jahr 1960 zurück, mit der die Nachkommen ohne royale Titel den Doppelnamen tragen sollten.






