P. Diddy weist Klage wegen Notorious B.I.G. (†) zurück
Im anhaltenden Skandal um Sean "Diddy" Combs (56) gibt es nun eine neue Entwicklung: Der Musikmogul reagiert jetzt mit deutlichem Nachdruck auf die Klage des Publizisten Jonathan Hay. Aus aktuellen Gerichtsunterlagen, die TMZ vorliegen, geht hervor, dass Diddy über sein Anwaltsteam sämtliche Anschuldigungen "allgemein und im Einzelnen" zurückweist. Im Zentrum des Verfahrens stehen schwere Vorwürfe, die von mutmaßlichen sexuellen Übergriffen bis hin zur Freiheitsberaubung reichen. Diddy betont, Jonathan habe keinen rechtlich relevanten Schaden erlitten und solle daher keinerlei Entschädigung erhalten.
Laut TMZ verfolgt Diddys Verteidigung dabei eine besonders aggressive Strategie. So argumentieren seine Anwälte unter anderem, Jonathan habe dem angeblichen Verhalten zugestimmt oder es sogar "begrüßt". In seiner Klage hatte Jonathan zuvor mehrere belastende Szenen geschildert: Bei einem Besuch in einem Lagerhaus im Jahr 2020 soll Diddy in eines der Shirts von Notorious B.I.G. (†24) onaniert und das Kleidungsstück anschließend auf Jonathan geworfen haben. Dabei soll er gesagt haben: "Ruhe in Frieden, Biggie." Zusätzlich wird ein weiterer Vorfall aus dem Jahr 2005 erwähnt, bei dem Diddy ihn angeblich zu sexuellen Handlungen zwingen wollte.
Trotz der massiven Vorwürfe weist Diddy weiterhin jedes Fehlverhalten entschieden zurück. In den neuen Unterlagen heißt es laut TMZ zudem, Jonathan habe zu lange mit der Einreichung seiner Klage gewartet. Darüber hinaus sei er selbst mitverantwortlich für mögliche Schäden, da er diese nicht ausreichend begrenzt habe. Diddys Anwälte fordern deshalb, dass das Gericht die Klage vollständig abweist und ein eindeutiges Urteil zugunsten des Musikmoguls fällt. Während Diddy weiterhin hinter Gittern sitzt, bleibt abzuwarten, wie sich der Fall nun weiterentwickelt.






