Niederlage: P. Diddy scheitert mit Millionenklage gegen NBC
Sean "Diddy" Combs (56) hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Eine New Yorker Richterin hat seine 85-Millionen-Dollar-Verleumdungsklage gegen NBC abgewiesen, wie OK! berichtet. Der Rapper hatte dem Sender vorgeworfen, ihn in der Dokumentation "Diddy: Making of a Bad Boy" in einem falschen Licht darzustellen – unter anderem durch Verschwörungstheorien rund um den Tod seiner Ex-Partnerin Kim Porter (†47) sowie Spekulationen im Zusammenhang mit dem Tod von Notorious B.I.G. (†24). Doch Richterin Phaedra Perry-Bond folgte der Argumentation von NBC und kam zu dem Schluss, dass Diddy keinen neuen, messbaren Schaden an seinem Ruf nachweisen konnte.
Ein entscheidender Faktor bei der Abweisung waren Diddys eigene Worte: In einer Erklärung vor Gericht in einem separaten Bundesverfahren hatte der Musiker selbst gesagt: "Wegen meiner Entscheidungen habe ich meine Freiheit verloren. Ich habe meine Karriere verloren. Ich habe meinen Ruf vollständig zerstört." NBC argumentierte außerdem, dass der Ruf des Rappers bereits durch seine Anklage wegen Racketeering und Menschenhandel im Jahr 2024 sowie durch mehr als 25 Klagen wegen angeblicher sexueller Übergriffe beschädigt war – lange bevor die Dokumentation erschien. Rechtsanalystin Tarlika Nunez-Navarro erklärte dazu, dass es in Verleumdungsfällen grundsätzlich "eine hohe Hürde" sei, einen konkreten neuen Reputationsschaden nachzuweisen. "Wenn man es mit einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens zu tun hat, muss man zusätzlich auch noch tatsächliche Böswilligkeit beweisen", sagte sie.
Das Verfahren könnte jedoch noch nicht beendet sein. Laut Nunez-Navarro sei eine Berufung der wahrscheinlichste nächste Schritt. NBC hingegen feiert die Entscheidung als Sieg für die Pressefreiheit und bezeichnete die Klage als "haltlos". Diddy selbst befindet sich derweil in einem laufenden Bundesstrafverfahren wegen der bereits genannten schwerwiegenden Vorwürfe – der Prozess dürfte sein Image weiter belasten.








