Chris Brown entgeht Haftstrafe nach brutaler Flaschenattacke

Chris Brown entgeht Haftstrafe nach brutaler Flaschenattacke

- Fabienne Stepczynski
Lesezeit: 3 min
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Chris Brown (37) ist am Montag am Londoner Southwark Crown Court zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der Sänger allerdings nicht: Das Gericht setzte die Strafe für zwölf Monate zur Bewährung aus. Zuvor hatte er eingeräumt, den Produzenten Abraham Diaw im Februar 2023 im Londoner Nachtclub Tape in Mayfair mit einer gläsernen Tequilaflasche angegriffen zu haben. Vor Gericht ließ seine Anwältin Sallie Bennett-Jenkins KC eine Entschuldigung an alle übermitteln, die den Vorfall miterleben mussten. "Es handelt sich um etwas, das den Anwesenden zweifellos Kummer bereitet haben dürfte und wofür Herr Brown allen Anwesenden eine tief empfundene Entschuldigung ausspricht", zitiert der Mirror die Juristin. Am Morgen war der Grammy-Preisträger in Begleitung von Sicherheitsleuten am Gerichtsgebäude eingetroffen. Er trug eine Kappe, eine schwarze Lederjacke und eine Gesichtsmaske. Einige Fans jubelten ihm beim Betreten des Gebäudes zu.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft näherte sich Chris im VIP-Bereich des Clubs dem Produzenten Abraham Diaw von der Tanzfläche aus und schlug ihm zweimal mit einer Flasche auf den Kopf. Auch sein Gesangscoach Omololu Akinlolu beteiligte sich an dem Angriff. Anschließend verfolgten beide den flüchtenden Produzenten durch den voll besetzten Club. Dabei wurde Abraham auch getreten, als er wehrlos am Boden lag. Die gesamte Attacke dauerte rund 20 Sekunden. Anschließend wurde der Produzent mit Kopf- und Knieverletzungen im St. Mary's Hospital behandelt. Er erhielt Krücken und Schmerzmittel, eine CT-Untersuchung blieb jedoch ohne Befund. Richter Tony Baumgartner stufte Chris als Hauptaggressor ein und stellte bei der Urteilsverkündung klar: "Ihre Berühmtheit, Ihr kommerzieller Erfolg und Ihre berufliche Stellung berechtigen Sie nicht zu einer Sonderbehandlung. Das Gesetz gilt für alle gleichermaßen."

Nach seinem Schuldbekenntnis im Juli ließen die Ankläger schwerwiegendere Anklagepunkte fallen, darunter Körperverletzung, versuchte schwere Körperverletzung und den Besitz einer Angriffswaffe. Auch Omololu bekannte sich schuldig und wurde zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide profitierten von ihren frühzeitigen Geständnissen, die ihre Strafen um ein Drittel reduzierten. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zudem frühere Gewaltdelikte aus den Jahren 2009 und 2013. Deren Bedeutung habe im Laufe der Zeit jedoch "erheblich abgenommen", erklärte Richter Baumgartner. Er sehe Chris nicht als jemanden, der in den Jahren dazwischen immer wieder straffällig geworden sei.

Parallel muss sich der vierfache Vater mit einem weiteren Rechtsstreit auseinandersetzen: Seine ehemalige Haushälterin Maria Avila will einen Haftbefehl gegen ihn erwirken. Sie wirft dem 37-Jährigen vor, die Offenlegung seiner Finanzen und damit die Zahlung einer bereits zugesprochenen Entschädigung hinauszuzögern. Maria fordert noch neun Millionen US-Dollar, umgerechnet rund 7,7 Millionen Euro. Der Fall geht auf das Jahr 2020 zurück. Damals soll die ehemalige Angestellte beim Herausbringen des Mülls auf Chris' Anwesen in Los Angeles von einem Hund angegriffen worden sein.

Chris Brown im April 2024
ActionPress
Chris Brown im April 2024
Chris Brown trifft am Southwark Crown Court in London ein
Imago
Chris Brown trifft am Southwark Crown Court in London ein
Omololu Akinlolu trifft zu einer Anhörung am Southwark Crown Court in London ein
Imago
Omololu Akinlolu trifft zu einer Anhörung am Southwark Crown Court in London ein
Chris Brown im Juni 2025 vor dem Londoner Crown Court
Getty Images
Chris Brown im Juni 2025 vor dem Londoner Crown Court
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