

Bushido: Zu krank für die Gerichtsverhandlung!
Der Rapper Bushido (32) ist in Kreisen der Juristen nicht gerade ein unbeschriebenes Blatt: Eines der jüngsten Beispiele ist etwa sein Prozess im Mai vergangenen Jahres, als er aufgrund einer verbalen Entgleisung gegenüber zwei Polizisten zu einer Geldstrafe von rund 10.500 Euro verurteilt wurde. Ein teurer Spaß, nur um jemanden als „Hampelmann“ oder „Affe“ zu beschimpfen! Auch aktuell steckt der Gute in einem Verfahren wegen Beleidigung fest, der Prozess dazu wurde allerdings verschoben.
Wie RP Online berichtet, sei „Sonny Black“ nämlich zu krank, als dass er den Termin vor der Amtsrichterin im Berliner Stadtteil Tiergarten hätte wahrnehmen können. Auf welches Datum der Prozess nun vertagt wurde, ist noch nicht bekannt. Wie schon angedeutet, geht es übrigens – genauso wie in vielen anderen Rechtstreits des deutschen Hip-Hoppers – um Beleidigung eines Beamten. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes soll vom schlagfertigen und wortgewandten Künstler, nachdem er ihn aufgefordert hatte, 15 Euro aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu zahlen, mit der Aussage „Wenn du schon kein Bulle bist, du Idiot, dann tu nicht so, als wenn du was zu sagen hast“ abgefertigt worden sein! Prompt folgte die Klage und ein dementsprechendes Ermittlungsverfahren, was den „Janine“-Interpreten diesmal noch ein ganzes Stück teurer als vergangene Prozesse kosten könnte: Satte 21.000 Euro fordert der Kläger von ihm, wogegen Bushido allerdings Einspruch eingelegt hatte.
Im Übrigen wird sich der Wortakrobat zusätzlich mit einem Verfahren wegen Körperverletzung herumschlagen müssen, denn angeblich soll er einen weiblichen Fan mit einer Ohrfeige beglückt haben, nachdem die Dame vor seinem Haus begonnen hatte, Aufnahmen zu machen. Wir sind gespannt darauf zu erfahren, wie diese Kämpfe vor Gericht für den „King of Kingz“ ausgehen werden. Hoffentlich nicht nach dem Motto seines zehnten Albums: „Jenseits von Gut und Böse“!






