

Trotz Rivalität: Suge Knight fordert Freispruch für P. Diddy
Suge Knight (60), Mitbegründer des Musiklabels Death Row Records, hat sich überraschend zugunsten seines ehemaligen Rivalen P. Diddy (55), auch bekannt als Sean Combs, ausgesprochen. Derzeit läuft ein Verfahren gegen den einstigen Musikmogul, in dem ihm unter anderem sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel vorgeworfen werden. In einem Interview, das der aktuell inhaftierte Suge direkt aus dem Gefängnis heraus mit NewsNation führte, betonte er, zwar nicht mit Diddy befreundet zu sein, sich aber einen Freispruch für ihn zu wünschen. "Puffy sollte das Gericht definitiv als freier Mann verlassen", stellte der Musikproduzent klar, der aktuell selbst eine 28-jährige Haftstrafe verbüßt.
Im Interview teilte Suge auch seine Perspektive auf eine Schlüsselfigur des Verfahrens – Capricorn Clark, die frühere Assistentin von Diddy. Er erzählte von Vorfällen aus der Vergangenheit, beschrieb mutmaßlich erzwungene sexuelle Handlungen und eine Millionenzahlung eines Musiklabels, die angeblich Vertuschungen begünstigt haben soll. Suge stellte zudem infrage, warum im aktuellen Prozess nur Diddy angeklagt sei, obwohl weitaus mehr Menschen in die Geschehnisse verwickelt waren. "Es ist ein trauriger Tag für Hip-Hop", kommentierte er diese Entwicklung.
Suge ist kein Unbekannter, wenn es um Skandale und Kontroversen geht. In den 1990er Jahren war er gemeinsam mit Dr. Dre (60) maßgeblich daran beteiligt, Death Row Records zu einem der größten Labels der Rap-Geschichte zu machen. Gleichzeitig war er immer wieder in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt und befindet sich aktuell wegen vorsätzlicher Tötung eines ehemaligen Freundes im Gefängnis. Sein Verhältnis zu Diddy war lange von Rivalität durch ihre konkurrierenden Labels Death Row und Bad Boy Records bestimmt. Umso bemerkenswerter wirkt Suges heutige Position: Trotz alter Fehden stellt er sich nun offenbar hinter Diddy – und trennt dabei erstaunlich klar zwischen persönlichen Konflikten und seiner Vorstellung von Fairness im Gerichtssaal.