Lilly Becker zieht erneut gegen ihren Ex-Partner vor Gericht
Es bleibt hitzig im Rechtsstreit zwischen Lilly Becker (49) und ihrem Ex-Partner, dem TV-Produzenten Pierre Uebelhack. Am Streitpunkt steht ein Betrag von über 200.000 Euro, den Pierre von Lilly zurückfordert. Während der Produzent behauptet, das Geld sei ein Darlehen gewesen, sieht die diesjährige Dschungelcamp-Gewinnerin in der Summe eine Schenkung. Das Gericht hatte im April entschieden, dass Lilly die geforderte Summe samt Zinsen zurückzahlen muss. Nun hat ihr neuer Anwalt laut Süddeutscher Zeitung Berufung eingelegt. Er argumentiert mit einem forensischen Gutachten, das angeblich auf fehlerhafte Verträge hinweist, und plant sogar eine Strafanzeige.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie die finanziellen Transaktionen zwischen Lilly und Pierre zu bewerten sind. Die beiden hatten sich laut Lilly 2017 kennengelernt und waren ihrer Aussage nach in einer Beziehung. Pierre wies dies jedoch vor Gericht zurück. Fest steht, dass der Produzent über einen längeren Zeitraum Kosten wie Rechtsanwaltsgebühren und Reisen für Lilly übernahm. Ob dies aus Großzügigkeit oder als Teil eines vertraglichen Darlehens geschah, ließ Pierre unbeantwortet. Laut Lilly war sie davon überzeugt, dass es sich um Geschenke gehandelt habe. Die Unterschriften auf den Verträgen sollen zudem digital eingefügt worden sein, was die neue Verteidigung als Beweis für mutmaßliche Manipulation anführt.
Lilly, die nach ihrer Scheidung von Boris Becker (57) bereits finanziell in der Kritik stand, hat es derzeit nicht leicht. Trotz ihres jüngsten Erfolgs im RTL-Dschungelcamp drohen ihr finanzielle Einbußen durch die laufenden Verfahren. Gerüchte um mögliche Vorpfändungen, auch ihrer Einnahmen durch TV-Honorare, verschärfen die Situation. Doch Lilly bewies in der Vergangenheit Willenskraft, wenn es um ihre Karriere und ihre persönliche Geschichte ging. "Ich stehe für Stärke und Authentizität", sagte sie einmal. Bleibt abzuwarten, wie sie aus dieser juristischen Auseinandersetzung hervorgeht.