Keine Revision: Melanie Müller akzeptiert Hitlergruß-Urteil
Melanie Müller (37) hat sich dazu entschieden, das Urteil des Landgerichts Leipzig zu akzeptieren und auf eine Revision zu verzichten. Die 37-Jährige war wegen des Zeigens des Hitlergrußes bei einem Konzert im September 2022 sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden – insgesamt 3.500 Euro. In einem Statement auf Instagram erklärte die Schlagersängerin, dass sie sich nach "sehr reiflicher Überlegung" gegen weitere juristische Schritte entschieden habe. Ursprünglich hatte ihre Verteidigung angekündigt, vor dem Oberlandesgericht Dresden in Revision zu gehen und auf Freispruch plädiert.
Als entscheidenden Grund für ihren Verzicht nannte Melanie den Druck, der "in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde". Gleichzeitig stellte die Mutter von zwei Kindern in ihrem Statement klar, dass ihre Entscheidung keine Zustimmung zu den Anschuldigungen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und distanziere sich von jeglicher extremistischer Ideologie. Die Leipziger Volkszeitung hatte zuvor über die Entscheidung der Entertainerin berichtet. Auch während der beiden Prozesse hatte Melanie die Anklage bestritten. Ihr Verteidiger Adrian Stahl hatte argumentiert, die Handbewegung sei eine anheizende Geste für das Publikum gewesen, die seine Mandantin schon bei vielen Konzerten zum Schlachtruf "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi" gemacht habe.
Das Landgericht Leipzig hatte die Strafe deutlich milder ausfallen lassen als noch die erste Instanz. Das Amtsgericht Leipzig hatte die ehemalige Dschungelkönigin, die 2014 ihren RTL-Titel holte, zunächst zu 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt – insgesamt 80.000 Euro. Die Kammer bewertete Melanies aktuelle Einkünfte in zweiter Instanz jedoch deutlich niedriger und reduzierte zudem die Anzahl der Tagessätze erheblich. Die Vorsitzende am Landgericht Leipzig, Karen Aust, hatte bei der Urteilsverkündung erklärt, die Angeklagte habe sich zum Ende ihres Auftritts hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken. Mit dem Verzicht auf die Revision könnte das Urteil nun rechtskräftig werden.






