Wende im Fall Marius Høiby: Freisprüche bleiben bestehen
Für Marius Borg Høiby (29) gibt es eine bedeutende Wendung in seinem laufenden Rechtsstreit: Die norwegische Staatsanwaltschaft hat entschieden, die beiden Freisprüche wegen Schlafvergewaltigung nicht anzufechten. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) bleibt damit in diesen beiden Punkten freigesprochen – und das, obwohl er derzeit noch im Gefängnis Ila in Untersuchungshaft sitzt. Ab dem 13. Juli läuft die Untersuchungshaft aus, sodass er bereits Mitte Juli auf freien Fuß kommen könnte. Das Gericht hatte bereits angedeutet, dass er wohl nicht bis zu einem möglichen Berufungsverfahren in Haft bleiben solle.
Dass die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung in den Vergewaltigungspunkten verzichtet, hat laut dem Bericht der norwegischen Tageszeitung Verdens Gang zwei wesentliche Gründe: Zum einen sollen die betroffenen Frauen vor weiteren Belastungen durch ein erneutes Verfahren geschützt werden. Zum anderen hatten die Richter des Erstgerichts die Beweislage als so schwach eingestuft, dass sie nicht einmal für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ausreichte. Zudem war die Staatsanwaltschaft im Urteil selbst kritisiert worden – unter anderem, weil sie versucht hatte, ein Muster kriminellen Verhaltens bei Marius zu konstruieren, das das Gericht klar zurückwies. Obwohl die Staatsanwaltschaft die Freisprüche nun nicht anficht, kündigte sie eine sogenannte Gegenberufung beim Strafmaß an: Sie hält vier Jahre Haft für zu wenig und fordert weiterhin eine längere Strafe.
Marius hatte das Urteil des Osloer Gerichts vom Anfang Juni selbst angefochten – er will die härtesten Teile des Urteils kippen lassen. Das birgt jedoch ein Risiko: Durch seine eigene Berufung öffnet er die Tür für die Staatsanwaltschaft, ihrerseits eine härtere Strafe zu fordern. Im günstigsten Fall könnte er in einem neuen Verfahren, das möglicherweise erst 2027 stattfände, von allen Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen werden. Im ungünstigsten Fall droht ihm eine längere Haftstrafe als die vier Jahre, zu denen er bereits verurteilt worden ist.








