Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Høibys Haftstrafe ein
Im Fall Marius Borg Høiby (29) gibt es eine neue juristische Entwicklung: Die norwegische Staatsanwaltschaft hat nun Berufung eingelegt und fordert damit eine Überprüfung des Strafmaßes durch das Berufungsgericht, wie die Tageszeitung Verdens Gang berichtet. Hintergrund ist das Urteil, das ein Gericht in Oslo Anfang Juni gesprochen hatte – vier Jahre Haft für Marius, den ältesten Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52). Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sieben Jahre und sieben Monate gefordert und sieht das verhängte Strafmaß als zu niedrig an.
Die Berufung ist dabei an eine Bedingung geknüpft: Die Staatsanwaltschaft möchte, dass das Berufungsgericht das Strafmaß neu bewertet – jedoch nur dann, wenn es ohnehin mit dem Fall befasst wird. Marius hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung eingelegt: Gegen zwei seiner Vergewaltigungsverurteilungen sowie gegen den Schuldspruch wegen Misshandlung in einer engen Beziehung. Sein Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft wurde abgelehnt. Er kann diese Frage Mitte Juli erneut stellen. Zu den Vergewaltigungsvorwürfen, bei denen er freigesprochen wurde, wird es hingegen keine Neuverhandlung geben. Staatsanwalt Sturla Henriksbø begründete dies damit, dass es sich um "eine Fallkategorie mit schwierigen Beweisabwägungen" handle.
In dem Verfahren war Marius insgesamt wegen 34 Straftaten angeklagt, darunter vier sogenannte Schlafvergewaltigungen. Verurteilt wurde er schließlich wegen Körperverletzung, zwei Vergewaltigungen und Misshandlung in einer engen Beziehung gegenüber Nora Haukland. Bei zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen sprach das Gericht ihn frei, da es begründete Zweifel daran gab, ob die betroffenen Frauen während der jeweiligen Vorfälle tatsächlich geschlafen hatten – Videobeweise waren dabei ausschlaggebend. Marius wurde 1997 geboren und ist der Sohn der Kronprinzessin aus einer Beziehung vor ihrer Ehe mit Kronprinz Haakon (52).








