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Dreh-Verbot! Menowin durfte nicht ins SchlossGetty ImagesZur Bildergalerie

Dreh-Verbot! Menowin durfte nicht ins Schloss

23. Nov. 2011, 8:18 - Promiflash Redaktion

Menowin Fröhlich (24), der eigentlich zurzeit noch seine Haftstrafe in der JVA Darmstadt absitzt, hatte kürzlich das große Glück zwei Tage Freigang zu bekommen, um das Video zu seiner neuen Single „Waiting for Christmas“ aufzunehmen. Doch so einfach gestaltete sich dieses Projekt gar nicht, auch wenn die Gefängnisleitung noch so gnädig gestimmt war.

Der 24-Jährige wollte den Musikclip auf Schloss Burg bei Solingen drehen, doch auf dem Anwesen hielt man wohl wenig von dieser Idee. Der kommissarische Geschäftsführer des Schlossbauvereins, Hans Irlenbusch, untersagte den Dreh deshalb einfach und erläuterte die Gründe laut dem Express folgendermaßen: „Wegen der Vorgeschichte des Sängers wollte ich es nicht gestatten, dass die Räume des Schlosses für die Dreharbeiten genutzt werden.“

Somit hatte Menowin zwar zwei Tage knastfrei, aber noch immer kein Video im Kasten. Aber auch für dieses Problem fand sich dann doch noch eine Lösung und so wurde kurzerhand der Innenhof zum Drehort erklärt. Da hat der Sänger aber noch mal Glück gehabt.

Robert Beitsch und Sarah Lombardi bei "Let's Dance" 2016
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Menowin Fröhlich bei der Probe zu einer DSDS-Show im März 2014
Getty Images
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Menowin Fröhlich, Sänger
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Menowin Fröhlich, Sänger


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