Anne Wünsche: Gerichtsbeschluss gegen Oli Pocher aufgehoben!

Collage: Anne Wünsche und Oliver PocherInstagram / anne_wuensche; Getty Images
26. Juni 2020 -
Promiflash Redaktion

Neue Wende im Dauer-Streit zwischen Oliver Pocher (42) und Anne Wünsche (28)? Der Komiker hatte der Influencerin vor einigen Wochen vorgeworfen, sich für ihren Instagram-Account Likes, Kommentare und Follower erkauft zu haben. Die zweifache Mutter wies allerdings alle Vorwürfe von sich und erwirkte im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Oli. Dieser richterliche Maulkorb wurde nun aber rund einen Monat später offiziell wieder aufgehoben. Doch warum? Promiflash kennt die Hintergründe zu dieser Entscheidung.

Oliver Pocher, Comedian und ModeratorActionPress/Thomas Burg

In einer Pressemitteilung teilten die Anwälte des 42-Jährigen mit, dass die einstweilige Verfügung gegen ihn keine Gültigkeit mehr habe. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die einstweilige Verfügung aufzuheben", heißt es darin. Wie ein Sprecher des Landgerichts Hamburg Promiflash mitteilte, habe das aber nur formelle Gründe. Der Antragsteller – in diesem Fall Anne – sei dazu verpflichtet, dem Antragsgegner – also Oli – innerhalb von einem Monat die einstweilige Verfügung oder jedenfalls eine beglaubigte Abschrift der einstweiligen Verfügung zuzustellen. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Die Pocher-Anwälte hätten lediglich eine Beglaubigung einer schlichten Kopie des Beschlusses erhalten.

Anne Wünsche, Ex-BTN-DarstellerinInstagram / anne_wuensche

Nach Ablauf der einmonatigen Frist wurde die einstweilige Verfügung deshalb jetzt aufgehoben – aus besagten formalen Gründen. "Wäre die formelle Hürde erklommen worden, hätte sehr viel dafür gesprochen, dass die Einstweilige Verfügung aufrechterhalten worden wäre", heißt es seitens des Landgerichts. Um Annes Ansprüche inhaltlich abzuwehren, müsse Pocher erst glaubhaft machen, dass es wahr ist, dass Anne Wünsche Likes kauft.

Oliver Pocher im Mai 2020ActionPress/Clemens Niehaus / Future Image

Anne könnte gegen dieses erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen. Eine Alternative bleibt ein Hauptsacheverfahren. Somit könnte der Zoff zwischen den beiden sogar noch in eine weitere Runde gehen.

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