Das fiel wirklich zwischen Aurelia und Danilo Sellaro vor
Schon mehrfach hatte Aurelia Lamprecht angedeutet, dass ihr Ex Danilo Sellaro sie nach der Trennung gestalkt hat. Bislang hielt sich die Love Island-Bekanntheit allerdings mit Details zurück. Nun macht sie reinen Tisch – der Basler Zeitung liegt die einstweilige Anordnung vor, die es Danilo untersagt, sich seiner Ex-Freundin oder ihrer Wohnung zu nähern. Aurelia habe unter Eid bewiesen, dass Danilo sie "dadurch unzumutbar belästigt hat, dass er ihr gegen ihren ausdrücklichen Willen wiederholt nachgestellt oder sie unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt hat", wie es in dem Schreiben heißt. Des Weiteren wurde ihm jeglicher Kontakt zu ihr untersagt, um weitere Verletzungen zu verhindern.
Aurelia und Danilo lernten sich 2021 bei Are You The One – Reality Stars in Love kennen und waren danach für kurze Zeit ein Paar. Im Oktober 2021 beendete Aurelia die Beziehung, was der Realitystar wohl nicht akzeptieren konnte. Laut dem Beschluss habe Danilo "ab Januar 2022 bis Juni wiederholt angerufen, ihr vielfache Whatsapp-Nachrichten und E-Mails mit der Aufforderung, Kontakt zu ihm aufzunehmen, geschickt". Zudem habe er wiederholt Essen an ihre Adresse bestellt. Die Anordnung, die das Gericht beschlossen hat, galt bis Ende 2022 – bei Zuwiderhandlung hätte Danilo bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen müssen. Dazu ist es aber scheinbar nicht gekommen. Aurelia beschreibt die Zeit heute dennoch als eine "sehr traumatische Erfahrung".
Die Stalking-Vorwürfe gegen Danilo kamen im vergangenen Sommer wieder auf, als er als neuer Rosenkavalier für die Schweizer Version von Der Bachelor bekannt gegeben wurde. Die Entscheidung wurde im Netz häufig kritisiert, auch von Aurelia selbst. Danilo hingegen distanzierte sich von den Vorwürfen. Das Medienunternehmen CH Media, das hinter der Produktion steckt, machte gegenüber BaZ deutlich: "Wie bei allen teilnehmenden Personen beim Bachelor wurde auch von Danilo Sellaro ein aktueller Strafregisterauszug verlangt. Der war ohne Beanstandung."







