Alkohol am Steuer: Katja Krasavice rechtskräftig verurteilt
Katja Krasavice (29) ist nach einer Trunkenheitsfahrt in Leipzig rechtskräftig verurteilt worden. Die Rapperin hat den Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig nun weitgehend akzeptiert, wie ein Gerichtssprecher gegenüber mehreren Medien bestätigte. Strittig ist lediglich noch die Höhe der Tagessätze – das Model wurde zu 50 Tagessätzen verurteilt, was bei einem angenommenen monatlichen Einkommen von 96.000 Euro eine Geldstrafe von rund 160.000 Euro ergibt. Der zehnmonatige Führerscheinentzug ist bereits rechtskräftig. Ende Mai 2025 war Katja in Leipzig von der Polizei gestoppt worden, nachdem ihr BMW zu schnell unterwegs war und eine rote Ampel passiert hatte. Ein Bluttest ergab einen Wert von 1,28 Promille.
Die genaue Höhe der Geldstrafe wird nun ohne öffentliche Verhandlung im Beschlussverfahren entschieden. Die zuständige Richterin prüft dazu in der Regel Einkommensnachweise, um die Tagessätze korrekt zu berechnen. Katjas Anwalt hatte zunächst Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl eingelegt, diesen jedoch inzwischen auf die Berechnung der Tagessatzhöhe beschränkt. Ein ursprünglich für den 20. Februar 2026 angesetzter Gerichtstermin wurde daher aufgehoben. Sollte die neue Festsetzung der Geldstrafe nicht akzeptiert werden, könnte es dennoch zu einer öffentlichen Verhandlung kommen.
Parallel zu diesem Verfahren droht Katja jedoch weiterer Ärger. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Rapperin wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung. Hintergrund sind Vorwürfe, die Katja kurz nach der Polizeikontrolle in einem Video auf TikTok erhoben hatte. Sie behauptete, ein an der Kontrolle beteiligter Beamter habe ihr eine private Sprachnachricht auf ihr Handy geschickt, um sich persönlich mit ihr zu treffen. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass diese Darstellung erfunden sein könnte. Im Oktober wurden die Berliner Wohnung der Rapperin, die Wohnung ihrer Mutter in Leipzig sowie die Räume ihres Managers durchsucht. Auch ihr Handy wurde beschlagnahmt.








