Katja Krasavice legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein
Katja Krasavice (29) muss nach einer nächtlichen Autofahrt unter Alkoholeinfluss vor Gericht erscheinen. Die Rapperin war am 29. Mai 2025 in Leipzig mit einem BMW aufgefallen, der zu schnell unterwegs war und eine rote Ampel passierte. Die Polizei stoppte den Wagen in der Stadt, am Steuer saß Katja. Die rechtsmedizinische Auswertung ergab laut Amtsgericht und ihrem Anwalt 1,28 Promille. Das Amtsgericht Leipzig erließ daraufhin einen Strafbefehl – doch den akzeptierte Katja nicht. Nach Informationen von RTL ist nun ein Termin angesetzt: Am 20. Februar 2026 soll sie in Leipzig vor Gericht mit ihrem Anwalt erscheinen.
Die Staatsanwaltschaft teilte dem Sender Anfang November mit, sie habe den Strafbefehl wegen der Trunkenheitsfahrt beantragt, das Gericht habe ihn Ende Oktober erlassen. Ein solcher Strafbefehl gilt ohne Prozess, sofern kein Einspruch eingelegt wird. In dem Schrifturteil war eine Geldstrafe im niedrigen sechsstelligen Bereich vorgesehen. Außerdem wurden die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und eine zehnmonatige Sperre ausgesprochen. Katjas Verteidigung legte fristgerecht Einspruch ein, weshalb es nun zur Hauptverhandlung kommt. Welche Strategie die Seite der Musikerin im Gerichtssaal verfolgen wird, blieb zunächst offen.
Für die erfolgreiche Musikerin, die sich vor allem mit provokanten Texten und Auftritten einen Namen gemacht hat, ist dies ein weiterer Vorfall, der ihre öffentliche Wahrnehmung prägt. Katja Krasavice, die sich auch als Social-Media-Star etabliert hat, sorgt regelmäßig für Schlagzeilen – sowohl auf der Bühne als auch abseits davon. Die gebürtige Leipzigerin hat in der Vergangenheit immer wieder polarisiert, was ihrer Beliebtheit bei ihrer Zielgruppe jedoch keinen Abbruch getan hat.






