Zustand in Nick Reiners Haftanstalt soll unhygienisch sein
Nick Reiner (32) sitzt aktuell in einer rund sieben Quadratmeter großen Zelle in der Twin Towers Correctional Facility in Los Angeles. Die Haftanstalt, die als größte Einrichtung für psychische Gesundheit des Landes gilt, steht seit Monaten wegen unhygienischer Bedingungen in der Kritik. Inspektoren berichteten von blutbefleckten Böden und Wänden, sichtbarem Schimmel und nicht funktionierenden Toiletten. Der 32-Jährige war im Dezember 2025 festgenommen worden, nachdem seine Eltern Rob Reiner (†78) und Michele Singer Reiner (†70) tot in ihrem Haus in Brentwood, Kalifornien, aufgefunden wurden. Ende Februar plädierte Nick auf nicht schuldig hinsichtlich zweier Anklagen wegen Mordes ersten Grades mit besonderen Umständen.
Sergeant Christopher Lewis schilderte gegenüber dem Magazin Us Weekly den strengen Tagesablauf in der Einrichtung. "Insassen wachen um fünf Uhr morgens auf und Licht aus ist um einundzwanzig Uhr", erklärte er. Duschen seien nur montags, mittwochs und freitags möglich. Die Häftlinge würden je nach Klassifizierung alle 15 oder 30 Minuten von Fachkräften für psychische Gesundheit kontrolliert. Zum Frühstück gebe es normalerweise Müsli, hartgekochte Eier, Milch und Brot mit Erdnussbutter und Marmelade, zum Mittagessen ein Sandwich mit Karotten und Saft und zum Abendessen meist eine warme Mahlzeit wie beispielsweise eine Fleischfrikadelle mit Soße, Kartoffelpüree, grünen Bohnen und Obst.
Bereits im Juli 2025 berichtete die zuständige Sybil Brand Commission von anhaltenden unhygienischen Zuständen in Twin Towers. Ein Kommissionsmitglied habe eine Blutspur auf dem Boden bemerkt, die laut Aussagen der Einrichtung bereits seit Wochen dort gewesen sei. Zudem soll die Anlage ihre Kapazität um Hunderte überschreiten. Nicks psychische Gesundheit spielt in seinem Fall eine zentrale Rolle. Es ist bekannt, dass er an Schizophrenie leidet und in der Vergangenheit offen über seine Drogenprobleme gesprochen hat. Sollte Nick verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung oder die Todesstrafe.






