Trotz Gerichtspleite zeigt sich Prinz Harry bestens gelaunt
Für Prinz Harry (41) war sein jüngster London-Besuch von einer herben Niederlage überschattet: Der Herzog von Sussex verlor kürzlich vor dem High Court seinen Prozess gegen Associated Newspapers, den Herausgeber der Daily Mail und der Mail on Sunday. Gemeinsam mit sechs Mitklägern – darunter Sänger Elton John (79) und sein Ehemann David Furnish (63) sowie Schauspielerin Liz Hurley (61) – hatte Harry dem Verlag vorgeworfen, über Jahre hinweg mit illegalen Methoden private Informationen beschafft zu haben. Der Richter wies sämtliche Ansprüche ab. Kurz nach der Urteilsverkündung meldete sich Harry gemeinsam mit der Mitklägerin Baroness Doreen Lawrence zu Wort. Gegenüber der BBC erklärten beide: "Wir sind vor Gericht gegangen, um Gerechtigkeit und Rechenschaft zu suchen. Aber wir haben keines von beiden erhalten."
Zur Niederlage könnte nun noch eine massive finanzielle Belastung hinzukommen. Laut dem Guardian müssen Harry und seine Mitstreiter mit Prozesskosten von bis zu 58,5 Millionen Euro rechnen. Associated Newspapers hat bereits signalisiert, die entstandenen Kosten erstattet haben zu wollen. Ein Sprecher des Verlags erklärte gegenüber der Daily Mail, es habe sich um "so viel wertvolle Zeit des Gerichts und mehr als 58,5 Millionen Euro an rechtlichen Kosten verschwendet" – man werde sich um die Erstattung der eigenen Kosten bemühen. Weder Harry noch die anderen Kläger haben sich dazu bislang geäußert. Unmittelbar nach dem Urteil war Harry dennoch bei einem öffentlichen Termin für seine Wohltätigkeitsorganisation im Chatham House am St. James's Square zu sehen, wo er laut Beobachtern betont locker wirkte.
Harry reiste für seinen London-Besuch ohne seine Frau Herzogin Meghan (44) und die gemeinsamen Kinder Archie (7) und Lilibet (5) an. Als Grund nannte er die Sicherheitslage: In Großbritannien hat er keinen Anspruch mehr auf automatischen staatlichen Personenschutz, ein Risiko, das er seiner Familie nach eigenen Angaben nicht zumuten möchte. Auch eine Unterkunft in einer königlichen Residenz stand ihm offenbar nicht zur Verfügung.








