

Urheberrechtsklage: BTS' Song "Swim" macht Ärger in den USA
BTS stehen mit ihrem aktuellen Hit "Swim" plötzlich im Mittelpunkt eines Urheberrechtsstreits in den USA. Wie unter anderem Billboard berichtet, haben die Songwriter Steve Cooper, Jon Sandler und Graylin Johnson am 8. Juli Klage beim Bezirksgericht für den Central District of California eingereicht. Die drei werfen den Verantwortlichen hinter dem Titelsong des Albums "ARIRANG", das einen neuen US-Charts-Rekord aufstellte, vor, wesentliche Elemente aus einem bisher unveröffentlichten Demo ohne Erlaubnis übernommen zu haben. Neben den Labels HYBE, HYBE America und BigHit Music werden auch die als Co-Autoren gelisteten Derek Milano, James Essien und Starproduzent Ryan Tedder (47) als Beklagte geführt.
Die Kläger erklären laut Music Business Worldwide, dass sie ihren Demo-Track Anfang 2025 erarbeitet und im März des Jahres fertiggestellt haben. Anschließend hätten sie den Song über die Musikplattform DISCO mit mehreren Branchenkontakten geteilt, darunter auch Vertreter des US-Unternehmens Artist Publishing Group. Nach ihrer Darstellung könnte die Aufnahme über diesen Weg bei den späteren Machern von "Swim" gelandet sein. Um ihre Vorwürfe zu untermauern, ließen die Songwriter den Musikwissenschaftler Alexander Stewart beide Werke vergleichen. In einem vorläufigen Gutachten, das in der Klage zitiert wird, kommt er zu dem Schluss, die Ähnlichkeiten seien so groß, dass eine unabhängige Entstehung schwer vorstellbar sei. Die drei verlangen deshalb unter anderem ein Verbot der weiteren Verwertung von "Swim", Schadenersatz und eine Beteiligung an den Einnahmen oder alternativ die Anerkennung als Mitautoren.
BigHit Music weist die Anschuldigungen deutlich zurück. In einem Statement, das Billboard veröffentlichte, erklärt die südkoreanische Firma: "Das sind lediglich einseitige Behauptungen der Kläger. Wir vertreten eindeutig die Auffassung, dass 'Swim' ein unabhängig geschaffenes Werk ist." Weiter kündigt das Unternehmen an: "Wir werden im Rahmen des Rechtsweges entschieden reagieren." Auffällig ist, dass die BTS-Mitglieder selbst, darunter auch RM, der an der Entstehung des Songs mitgewirkt hat, sowie Produzent Pdogg, in der Klageschrift nicht als Beklagte aufgeführt werden. Wie es in dem Rechtsstreit weitergeht, wird nun in den kommenden Gerichtsverfahren geklärt werden müssen – während die Fans der K-Pop-Stars ihren Erfolgshit weltweit weiter rauf und runter streamen.









