Christina Blocks Verfassungsbeschwerde wird abgeschmettert

Christina Blocks Verfassungsbeschwerde wird abgeschmettert

- Pauline Merten
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Christina Block (52) wollte das gefällte Urteil im Sorgerechtsstreit um ihre Kinder nicht einfach so hinnehmen. Die Verfassungsbeschwerde, die die Hamburgerin gegen das verlorene Sorge- und Umgangsrecht eingelegt hatte, wurde nun aber vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnt. Wie Bild berichtet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung annehme. Es sehe keine Verletzung von Grundrechten der Mutter. Mit ihrer Beschwerde wollte sich Christina gegen die Entscheidung wehren, dass deutsche Gerichte für den Sorgerechtsstreit zwischen ihr und ihrem Ex-Partner nicht mehr zuständig sind.

Laut ihrer familienrechtlichen Anwältin Elisabeth Unger schließt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab". Darauf beruhen lassen wolle es ihre Mandantin aber nicht. Die Juristin kündigte bereits an, "sämtliche Fragen, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit sich bringt" auszuwerten und gründlich zu prüfen, "wie weiter vorzugehen ist". Das zuvor gefällte Urteil gegen die 52-Jährige trat am 1. Mai in Kraft. Es besagt, dass die Unternehmerin ihren elfjährigen Sohn sowie ihre 14-jährige Tochter nicht mehr sehen dürfe. Der Kontakt sei ihr bis zur Volljährigkeit ihrer beiden Kinder untersagt – es sei denn, ihr Nachwuchs treffe die Entscheidung, seine Mutter in seinem Leben haben zu wollen."

Der zuletzt gefällte Gerichtsentscheid markierte einen neuen Tiefpunkt im bereits lange andauernden Rosenkrieg um das Sorgerecht und das Wohl der Kinder von Christina und Stephan Hensel. Hintergrund ist der Verdacht, Christina habe ihren Nachwuchs in der Silvesternacht im Jahr 2023 ins neue Jahr 2024 entführen lassen. Diese lebten seit 2021 bei ihrem leiblichen Vater und dessen Partnerin. Nachdem die Kinder aus seinem Haus in Dänemark verschwunden waren, tauchten sie später in Hamburg bei der Steakhaus-Erbin auf.

Christina Block, Block-House-Erbin
NIBOR / ActionPress
Christina Block, Block-House-Erbin
Christina Block, Unternehmerin
ActionPress
Christina Block, Unternehmerin