Justin Baldoni erhält Zugriff auf Blake-Taylor-Nachrichten
Justin Baldoni (41) darf nach dem jüngsten Gerichtsbeschluss in seinem Rechtsstreit mit Blake Lively (37) auf private Nachrichten zwischen Blake und Taylor Swift (35) zugreifen. Der zuständige Richter erklärte laut Variety, dass diese Mitteilungen möglicherweise relevant für die Klärung der Vorwürfe seien, die Blake gegen Justin und dessen Produktionsfirma Wayfarer erhoben hat. Der Fokus liegt dabei auf Blakes Behauptungen über eine feindselige Arbeitsatmosphäre und sexuelle Belästigung während der Arbeit an der Verfilmung von It Ends With Us. Blake hatte versucht, diese Nachrichten vor Justins Anwälten zu schützen, wurde jedoch mit ihrem Antrag auf eine Schutzanordnung abgewiesen.
Der Streit eskalierte im Rahmen von Blakes Anschuldigungen, Justin habe nach Beschwerden von ihr und anderen am Set Beteiligten über unprofessionelles Verhalten gegen sie eine mediale Schmutzkampagne organisiert. Justin weist dies zurück und behauptet stattdessen, Blake habe versucht, ihn mithilfe ihres berühmten sozialen Umfelds zu dominieren. Besonders kritisierte er ihre enge Verbindung mit Taylor Swift und Ryan Reynolds (48) und beschrieb sie metaphorisch als "Drachen" in der Auseinandersetzung. Bisherige Dokumente deuten darauf hin, dass Taylor über die Themen Bescheid wusste und in blizzardartigen Nachrichtenblöcken besprochen wurde, wie der inhaltliche Weg des Films sich verändern sollte.
Taylor, die ursprünglich als Subjekt einer Vorladung in den Fall involviert war, hatte sich komplett aus dem Konflikt zurückgezogen, bevor die Vorladung fallengelassen wurde. Die Sängerin blieb bisher öffentlich still zu den Behauptungen. Ebenso fügen sich die jüngsten Entwicklungen nahtlos in die bereits spektakulär aufgeladene Geschichte ein, in der behauptet wurde, Taylor sei benutzt worden, um öffentliche und juristische Vorteile außerhalb der Gerichtsverfahren zu erlangen. Der Fall zeigt einmal mehr, wie komplex und häufig persönlich aufgeladene Dynamiken hinter den Kulissen der Film- und Medienwelt sein können.