Marius Borg Høibys Gerichtsprozess beginnt in einer Woche
Ein Fall, der Norwegen erschüttert: Ab dem 3. Februar muss Marius Borg Høiby (29) in Oslo vor Gericht erscheinen. Dem Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) werden in insgesamt 38 Punkten schwere Straftaten vorgeworfen, darunter Vergewaltigung, Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Morddrohungen sowie der Transport von 3,5 Kilogramm Cannabis. An seiner Seite stehen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, geleitet wird die Verhandlung von Richter Jon Sverdrup Efjestad. Der Prozess ist bis vorerst 19. März terminiert. Trotz der royalen Nähe ist Marius aktuell nicht in Untersuchungshaft – und erhält nach Angaben eines Rechtsexperten keine Sonderbehandlung.
Gegenüber Bild ordnete der in Oslo tätige Anwalt Patrick Lundevall-Unger die Dimensionen ein. Er nannte die Vorwürfe "erschütternd" und zeigte sich überrascht, dass der 29-Jährige bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleibt. Besonders heikel seien die sexuellen Vorwürfe: Laut Anklage geht es in vier Fällen um Vergewaltigung, wobei in drei Fällen zuvor einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattgefunden haben soll, ehe die mutmaßlichen Geschädigten eingeschlafen seien. Die Staatsanwaltschaft gehe nur mit solcher Anklage in den Saal, "wäre man sich nicht sehr sicher, dass die Beweislage für eine Verurteilung reicht", so der Jurist. Der Ablauf: Zunächst sollen die mutmaßlich schwersten Taten verhandelt werden, beginnend mit den Aussagen der Betroffenen, danach folgen die weniger gravierenden Punkte. Der Anwalt erinnert zugleich: Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Schon vor Prozessbeginn hatte das Verfahren für riesiges Medieninteresse gesorgt. Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten aus dem In- und Ausland haben sich angekündigt. Wegen des enormen Andrangs erließ das Gericht bereits strenge Auflagen: Fotos, Videoaufnahmen und sogar Tonmitschnitte waren während der gesamten Verhandlung strikt verboten. Selbst die erwartete Aussage von Marius am zweiten Prozesstag soll ohne jegliche Aufnahmegeräte stattfinden. Mit dieser Entscheidung folgt das Gericht auch dem Wunsch der Verteidigung. "Wenn das Gericht der Presse erlaubt, Tonaufnahmen zu machen, wird er keine Aussage machen", erklärten Ellen Holager Andenæs und Petar Sekulic gegenüber Nettavisen.






