

Hotelmitarbeiter-Anwalt meldet sich zu Gils Behauptungen
Hat Gil Ofarim (43) im Dschungelcamp über einen angeblichen Schweige-Deal übertrieben? Diese Frage steht plötzlich im Raum, nachdem sich der Anwalt des Leipziger Hotelmitarbeiters zu Wort gemeldet hat. In einer ausführlichen Presseerklärung legte Jurist Daniel Baumgärtner, der den Angestellten im Verfahren vor dem Landgericht Leipzig vertreten hatte, nun offen, worauf sich die Beteiligten aus seiner Sicht geeinigt haben. Demnach habe sich Gil Ofarim im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens verpflichtet, bestimmte Aussagen über den Hotelmitarbeiter künftig zu unterlassen – und zwar strafbewehrt. Konkret gehe es um jene Vorwürfe, die Auslöser des Strafverfahrens waren und den viel diskutierten Davidstern-Fall ins Rollen gebracht hatten. Eine solche Unterlassungserklärung sei Teil der Verfahrensbeendigung gewesen.
Laut Baumgärtner habe sein Mandant im Strafprozess neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht. In der Vereinbarung habe sich der Musiker daher verpflichtet, die entsprechenden früheren Behauptungen nicht zu wiederholen. "Neben dem Geständnis und der Entschuldigung sowie der vereinbarten Unterlassungserklärung wurden damit sämtliche Zweifel an dem Sachverhalt beseitigt", heißt es in der Erklärung des Anwalts. Zugleich stellt Baumgärtner klar: Eine darüber hinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung sei seinem Mandanten nicht bekannt. Von einer beiderseitigen Schweigepflicht oder einem umfassenden Schweigedeal, der Gil Ofarim generell daran hindere, über den Fall zu sprechen, ist in der Erklärung keine Rede. Die Vereinbarung richte sich ausschließlich an den Sänger und beziehe sich auf konkrete Aussagen aus dem damaligen Verfahren. "An Spekulationen zu etwaigen durch Herr G. Ofarim in einem Unterhaltungsformat getätigten Aussagen werden wir uns nicht beteiligen."
Gil selbst hatte zuletzt öffentlich erklärt, dass es ihm nicht möglich sei, frei über den Vorfall zu sprechen. Diese Aussagen, die er unter anderem mit dem Schutz seiner Familie begründete, erhalten durch die neuen Informationen jedoch eine andere Einordnung. Offen bleibt, ob der Musiker die bestehende Unterlassungsverpflichtung weiter gefasst interpretiert, ob er eine Schweigevereinbarung mit jemand anderem geschlossen hat oder ob persönliche Gründe ausschlaggebend dafür sind, dass er das Thema ruhen lassen möchte.








