

Company von Michael Jackson (†) feiert juristischen Erfolg
Die Michael Jackson (†50) Company hat in dieser Woche einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Ein Richter hat entschieden, dass eine Zivilklage über angeblichen Kinderhandel aus den 1980er-Jahren nicht vor Gericht, sondern in einem privaten Verfahren verhandelt werden muss, wie TMZ berichtet. Die Geschwister Frank Cascio, Edward Cascio, Dominic Cascio, Marie Porte und Aldo Cascio, die einst als Familienfreunde des verstorbenen Popstars galten, verklagen dessen Nachlass auf knapp 180 Millionen Euro. Der Richter stellte nun fest, dass die Cascios im Rahmen einer früheren Einigungsvereinbarung mit dem Jackson-Nachlass unterschrieben hatten, derartige Streitigkeiten in privater Schiedsgerichtsbarkeit statt im öffentlichen Gerichtssystem zu klären.
Für die Michael Jackson Company ist die Entscheidung ein großer Gewinn. Das Unternehmen kann damit die öffentlichen Anhörungen vor Gericht und einen möglichen Prozess vermeiden, während es sich mit der Klage auseinandersetzt. Die Cascios befinden sich schon seit längerer Zeit in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Michaels Nachlass und reisten sogar im Januar nach Los Angeles, um an einer Anhörung teilzunehmen. Während ihre Anwälte Howard King und Mark Geragos (68) erklärten, dass die Familie jeden Dollar verdiene, den sie fordere, bezeichnete Marty Singer (73), der Anwalt des Jackson-Nachlasses, die Klage als "verzweifelten Geldgriff".
Die Geschwister werfen dem 2009 verstorbenen Sänger vor, sie über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg sexuell missbraucht zu haben. Laut Gerichtsdokumenten, die unter anderem TMZ vorliegen, soll Michael sie als Kinder "unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und sexuell missbraucht" haben. Einige der Geschwister sollen erst sieben oder acht Jahre alt gewesen sein, als die vermeintlichen Übergriffe stattfanden. Die Cascios geben an, dass sich der "King of Pop" mit Geschenken und Liebeserklärungen Zugang zu ihrem Leben verschafft habe, bevor er jedes der Kinder isoliert und missbraucht haben soll. In der Klage wird zusätzlich argumentiert, dass Michael sein Netzwerk und seine Reisen für diese Zwecke genutzt habe. Daher berufen sich die Kläger juristisch auch auf US-Gesetze gegen Kinderhandel.







