

Gericht greift ein: Bonnie Rotten darf Jesse nicht bedrohen
Bonnie Rotten muss sich nach ihrer Festnahme wegen häuslicher Gewalt in Texas nun an strenge gerichtliche Auflagen halten. Nachdem die Ehefrau von Jesse James (56) gegen eine Kaution von umgerechnet knapp 2.500 Euro aus der Haft entlassen wurde, hat das Hays County Court in Texas laut Dokumenten, die TMZ vorliegen, umfassende Bedingungen festgelegt. Demnach ist Jesse als "geschützte Person" eingestuft, und Bonnie ist es ausdrücklich untersagt, jegliche Form von Gewalt oder andere Übergriffe gegen ihren Mann zu begehen. Zudem darf die ehemalige Erotikdarstellerin weder direkt noch indirekt bedrohlich oder belästigend mit Jesse oder Mitgliedern seiner Familie kommunizieren.
Darüber hinaus ist der Besitz von Schusswaffen für Bonnie untersagt, wie TMZ berichtet. Sie muss sich einer Einschätzung hinsichtlich eines möglichen Suchtmittelkonsums unterziehen und an einer kognitiven Verhaltensintervention teilnehmen, wie es die zuständigen Justizbehörden empfehlen. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen könnte ihre Freilassung gegen Kaution sofort widerrufen werden. Die in den Akten gewählten Formulierungen lassen keinen Interpretationsspielraum und sollen jede weitere Eskalation im privaten Umfeld des Paares verhindern.
Hintergrund der Maßnahmen ist ein Vorwurf häuslicher Gewalt, der kürzlich erhoben wurde. Laut Polizeibericht, der TMZ vorliegt, beschuldigte Jesse seine Frau, ihn mehrfach ins Gesicht geschlagen und in den Daumen gebissen zu haben. Beamte dokumentierten daraufhin sichtbare Verletzungen und nahmen Bonnie – bürgerlich Alaina James – in Gewahrsam. Jesse und Bonnie hatten 2022 geheiratet, nachdem sie etwa ein Jahr lang ein Paar gewesen waren. Die aktuelle Situation bedeutet eine dramatische Wendung in der noch jungen Ehe und wirft Fragen über die Zukunft der Beziehung auf.






