Staatsanwalt fordert fast 8 Jahre Haft für Marius Borg Høiby
In Oslo fällt am heutigen 27. Prozesstag eine brisante Entscheidung: Staatsanwalt Sturla Henriksbø hat im Strafverfahren gegen Marius Borg Høiby (29) eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten gefordert. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) und Stiefsohn von Kronprinz Haakon (52) muss sich seit Anfang Februar vor dem Bezirksgericht der norwegischen Hauptstadt verantworten. Im Saal verfolgt eine streng reglementierte Presse den Fortgang des Mammutprozesses, in dem Marius in Dutzenden Anklagepunkten – darunter vier mutmaßliche Vergewaltigungen – zur Last gelegt werden. Während der Anklagevertreter Punkt für Punkt sein Plädoyer durchgeht, sitzt der 29-Jährige laut Bild im blauen T-Shirt auf der Anklagebank, kritzelt in sein Notizbuch und zeigt laut Beobachtern kaum Regung.
Die Anklagepunkte umfassen neben den Vergewaltigungsvorwürfen auch Misshandlung in engen Beziehungen, schwere Körperverletzung, Verstöße gegen Kontaktverbote und Drogendelikte. Im Sommer 2020 soll Marius 3,5 Kilogramm Marihuana transportiert haben, wofür die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von etwa elf Monaten fordert. Für die Misshandlung seiner Ex-Freundin Nora Haukland werden elf Monate Haft beantragt. Besonders schwer wiegen die Vorwürfe im Fall der sogenannten Frogner-Frau, gegen die Marius 20 Straftaten begangen haben soll, darunter manuelles Würgen. Zusätzlich fordert die Staatsanwaltschaft ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber der Frogner-Frau. Marius bestreitet die Schuld an allen Vergewaltigungen.
Der Prozess gegen Marius, den Stiefsohn von Kronprinz Haakon, läuft seit dem 3. Februar und war ursprünglich auf 28 Prozesstage angesetzt. Am Dienstag musste die Verhandlung wegen der Erkrankung des vorsitzenden Richters Jon Sverdrup Efjestad pausieren, bevor sie heute fortgesetzt werden konnte. Dem Angeklagten droht im Maximalfall eine Haftstrafe von bis zu 16 Jahren. Die Schlussplädoyers sollen am 19. März enden, bevor das Gericht sein Urteil verkündet. Das Gericht hat strenge Regeln für Medienvertreter aufgestellt, um die Privatsphäre der Geschädigten und des Angeklagten zu schützen.








