"Nie stolzer": Ryan Reynolds über Blake im Rechtsstreit
Seit der Veröffentlichung des Films It Ends With Us im Jahr 2024 steckt Blake Lively (38) in einem heftigen Rechtsstreit mit ihrem Kollegen und Regisseur Justin Baldoni (42). Die Schauspielerin wirft ihm sexuelle Belästigung und Verleumdung vor – Vorwürfe, die Justin bestreitet. Nun hat sich Blakes Ehemann Ryan Reynolds (49) in der Sendung "Sunday Sitdown with Today" bei Moderator Willie Geist erstmals öffentlich dazu geäußert. Er stellte klar, wie sehr er hinter seiner Frau steht. "Ich war in meinem Leben noch nie stolzer auf meine Frau", erklärte Ryan und ergänzte: "Die Leute haben keine Ahnung, was wirklich vor sich geht. Ich war noch nie im Leben so stolz auf jemanden – auf diese Integrität, die sie mitbringt und die sie in allem, was sie tut, mit sich trägt."
Wenige Wochen vor dem Auftritt des Schauspielers in der Sendung hatte ein Richter zehn der dreizehn von Blake eingereichten Klagen gegen Justin abgewiesen. Drei Punkte – Vertragsbruch, Vergeltung und Beihilfe zur Vergeltung – sollen im nächsten Monat vor Gericht verhandelt werden. Ryan war in der Vergangenheit selbst in mehreren Dokumenten des Falls namentlich erwähnt worden, da er als Blakes Ehemann und häufiger Mitarbeiter in die Angelegenheit involviert ist. Bislang hatten sich beide nur selten öffentlich zum Rechtsstreit geäußert.
Neben den Aussagen über Blake sprach Ryan in der Sendung auch über seine Familie und die Bedeutung, die sie für ihn hat. "Meine Frau und meine Kinder sind alles. Das ist es", betonte er. Gemeinsam ziehen Blake und Ryan vier Kinder groß: die Töchter James, Inez und Betty sowie den jüngsten Sohn Olin. Außerdem blickt Ryan auf einen persönlichen Meilenstein voraus: Im Oktober wird der Schauspieler 50 Jahre alt. Mit dem Thema Vergänglichkeit hat er sich nach eigener Aussage bereits auseinandergesetzt – unter anderem, weil er 2015 seinen Vater James an Parkinson verloren hat. "Ich denke ständig an so etwas. Sich selbst zu kennen ist die größte Superkraft der Welt", sagte er dazu.









