

Marius Borg Høiby musste wohl wegen Ausraster in Klinik
Marius Borg Høiby (29), der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52), hat offenbar in seiner Gefängniszelle die Kontrolle verloren. Wie am Montag, dem Tag der Urteilsverkündung vor dem Osloer Amtsgericht, bekannt wurde, rastete Marius vergangene Woche in seiner Zelle im Untersuchungsgefängnis aus – nachdem das Berufungsgericht Borgarting seinen Antrag auf Haftentlassung abgelehnt hatte. Laut einem Gefängnisbericht, über den die Verteidigung das Gericht informierte, soll Marius so heftig mit der Faust gegen einen Schrank geschlagen haben, dass er sich die rechte Hand brach. Er musste daraufhin in die Notaufnahme gebracht werden. "Er wurde wütend und traurig. Er wollte lange nicht mit Beamten sprechen", heißt es in dem Bericht.
Sein Verteidiger Petar Sekulic versuchte, den Vorfall zu relativieren. Laut dem Anwalt sei die Reaktion seines Mandanten in Anbetracht der Umstände verständlich – schließlich stehe Marius' Mutter, Kronprinzessin Mette-Marit, auf der Transplantationsliste für eine neue Lunge. "In einer solchen extremen Situation, wenn man glaubt, die Mutter vielleicht zum letzten Mal gesehen zu haben – kommt eine solche Entscheidung. Es ist sehr ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft das als Beispiel dafür heranzieht, dass er seine Gefühle nicht kontrollieren kann", sagte Sekulic gegenüber Bild. Staatsanwalt Sturla Henriksbø sieht das allerdings anders und erklärte dem Blatt: "Das Berufungsgericht ist zu dem Schluss gekommen, dass eine erhebliche Gefahr besteht, dass er erneut Straftaten begehen könnte, wenn er jetzt freigelassen wird. Und meiner Ansicht nach hat sich in den vergangenen Tagen daran nicht viel geändert."
Am Montag wurde Marius vom Osloer Amtsgericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – wegen zweier Vergewaltigungen sowie der Misshandlung seiner Ex-Freundin Nora Haukland. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sieben Jahre und sieben Monate gefordert. Marius selbst bestreitet einen Großteil der Vorwürfe und legte nach der Urteilsverkündung über seine Anwälte Berufung ein, womit das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Bei der Verhandlung war er aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend. Der Königspalast äußerte sich nicht zu dem Urteil und ließ über einen Kommunikationsberater ausrichten: "Die Sache wurde vom Gericht behandelt. Das Königshaus hat keinen Kommentar zum Ergebnis."







