Klage seiner Ex-Freundin gegen Bad Bunny zurückgewiesen
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Bad Bunny (32) und seiner Ex-Freundin Carliz De La Cruz Hernández gibt es nun eine neue Wendung. Wie TMZ berichtet, hat das Oberste Gericht von Puerto Rico einen Teil ihrer Klage abgewiesen. Carliz hatte dem Musiker vorgeworfen, ihre "unverwechselbare Stimme", die sie 2015 aufgenommen haben soll, ohne ihre Zustimmung für den Song "Pa Ti" verwendet zu haben. Die Richter entschieden nun jedoch, dass sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Lied verjährt sind und deshalb nicht weiter verfolgt werden können.
Ganz vom Tisch ist der Fall damit allerdings nicht. Einer Quelle verriet gegenüber TMZ, dass einige von Carliz' Vorwürfen "nun über das frühe Abweisungsstadium hinaus fortgeführt werden können". Die bekannte Aufnahme der Phrase "Bad Bunny, baby" ist nämlich nicht nur in "Pa Ti", sondern auch im Song "Dos Mil 16" aus dem Jahr 2022 zu hören. Der Rechtsstreit wird demnach vor dem Gericht erster Instanz in Puerto Rico weiter verhandelt.
Während Bad Bunny sich also weiterhin gegen die Vorwürfe seiner Ex-Freundin verteidigen muss, droht ihm bereits neuer juristischer Ärger. Anfang des Jahres reichte eine weitere Frau namens Tainaly Serrano Rivera Klage gegen den Musiker ein. Auch sie wirft ihm vor, Sprachaufnahmen von ihr ohne ihre Zustimmung in mehreren Songs verwendet zu haben. Konkret soll ihre Stimme in den Tracks "Solo de Mí" und "EoO" zu hören sein. Wie die beiden Verfahren letztlich ausgehen, bleibt abzuwarten.










