Gerichtlich entschieden: Christina Block verliert Sorgerecht
Ein dänisches Gericht hat entschieden: Christina Block (52) darf ihre Kinder Klara und Theodor nicht mehr sehen und verliert zudem das elterliche Sorgerecht. Das Westliche Landesgericht in Dänemark sprach laut Bild die alleinige Verantwortung dem Vater Stephan Hensel zu. Die Kinder sollen keinerlei Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben. Begründet wurde das Urteil mit den traumatischen Erfahrungen der Kinder, die nach ihrer Aussage keinen Wunsch nach einem Treffen mit Christina geäußert haben. Ein erneutes psychologisches Gutachten zu möglichen Maßnahmen lehnte das Gericht ab, da nach Einschätzung der Richter dadurch weiterer Schaden für die Kinder entstehen könnte.
Die Entscheidung fällt vor dem Hintergrund schwer belastender Umstände. Die Steakhaus-Erbin wird in Deutschland aufgrund einer gewaltsamen Kindesentführung im Dezember 2023 strafrechtlich verfolgt, bei der die Kinder in ihre Obhut gelangten. Nach der Rückkehr der Kinder zu Stephan in Dänemark leben sie unter Sicherheitsmaßnahmen und mit neuer Identität. Christina hatte das alleinige Sorgerecht gefordert, mindestens jedoch einen begleiteten Umgang. Doch das Gericht entschied zugunsten des Vaters, da nach Aktenlage weder eine gemeinsame noch eine begleitete Regelung für die Kinder tragbar sei. Stephan Hensel selbst nahm auf Anfrage keine Stellungnahme zum Urteil.
Schon vor einem Monat hatte der Vater der Kinder im Hamburger Landgericht beschrieben, wie sehr die dramatischen Geschehnisse die Geschwister belasteten. "Die Kinder haben Probleme mit dem Rausgehen", erklärte Stephan laut RTL. Gerade in der dunklen Jahreszeit hätten Klara und Theodor mit Angstzuständen und Alpträumen zu kämpfen gehabt. Weil sie sich weiterhin bedroht fühlten, seien die Kinder in ihrer Schule nicht unter ihren echten Namen angemeldet worden. Christina bestreitet jedoch jegliche Verwicklung in die gewaltsame Entführung ihrer Kinder und wirft ihrem Ex-Partner Manipulation vor.







