Sorgerechtsstreit: Christina Blocks Berufung wurde abgelehnt
Christina Block (52) hat im Kampf um das Sorgerecht für ihre beiden jüngeren Kinder eine endgültige Niederlage erlitten. Am Mittwoch lehnte der Prozessbewilligungsausschuss in Kopenhagen ihren Antrag auf Berufung ab. Der Oberste Gerichtshof in Dänemark bestätigte damit das bereits im Mai beschlossene Urteil: Ex-Partner Stephan Hensel erhält das alleinige Sorgerecht, die Kinder bleiben bei ihm in Dänemark an einem geheimen Ort. Für die Hamburger Unternehmerin bedeutet das mehr als nur das Aus im Sorgerechtsstreit. Auch ein Umgangsrecht wurde ihr verwehrt – bis zur Volljährigkeit der Kinder ist jeder Kontakt ohne Zustimmung des Vaters untersagt.
Die dänischen Behörden bewerten die Sicherheitslage für die Kinder als angespannt. Laut Bild gelten die Kinder als schwer traumatisiert und hätten über Behörden, Schulen und Psychologen wiederholt geäußert, keinen Kontakt zur Mutter zu wünschen. Ein von Christina gefordertes neues kinderpsychologisches Gutachten wurde abgelehnt, um die Kinder zu schützen. Das Gericht sah zudem keine Hinweise darauf, dass Stephan seine Kinder gegen ihre Mutter beeinflusst habe. Für Christina war der abgelehnte Antrag die letzte Rechtsmittelinstanz – der Beschluss ist endgültig. In Hamburg wird jedoch weiterhin wegen des Verdachts der Kindesentführung gegen Christina ermittelt.
Am Landgericht Hamburg soll nun weiter eruiert werden, inwiefern Christina an der Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 beteiligt war. Zuletzt hatte der Chef eines israelischen Sicherheitsunternehmens, der die Rückführung der Kinder von Dänemark nach Deutschland organisiert haben soll, die Steakhousekettenerbin schwer belastet. Er unterstellt ihr, vor Gericht zu lügen und entgegen ihrer Aussage von allen Plänen gewusst zu haben. Der Prozess begann im vergangenen Sommer 2025 und vor Ende 2026 wird kein Ergebnis erwartet.






