Klage abgewiesen: Rebel Wilson gewinnt Verleumdungsprozess
Rebel Wilson (46) hat einen wichtigen juristischen Sieg errungen. Ein Bundesgericht in Sydney wies am Mittwoch eine Klage wegen rufschädigender Äußerungen gegen die australische Schauspielerin ab. Charlotte MacInnes, die Hauptdarstellerin aus Rebels Film "The Deb", hatte die Klage angestrengt – doch Richterin Elizabeth Raper entschied laut ABC News, dass die von Wilson verbreiteten Aussagen über Charlotte nicht verleumderisch gewesen seien. Zudem habe die Klägerin keinen ernsthaften Schaden für ihren Ruf nachweisen können. Die Prozesskosten muss Charlotte nun selbst tragen, allerdings kündigte ihre Anwältin an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Im Kern des Streits stand ein Vorfall am Strand von Bondi im Jahr 2023. Filmproduzentin Amanda Ghost soll nach einem Bad im kalten Meer eine heftige Hautreaktion erlitten haben, woraufhin sie und Charlotte gemeinsam in Badekleidung in eine Wanne gestiegen sein sollen, um sich aufzuwärmen. Rebel behauptete in mehreren Social-Media-Beiträgen, die Schauspielerin habe sich am darauffolgenden Tag über diesen Vorfall beklagt, ihre Darstellung jedoch später aus Karrieregründen abgeschwächt. Charlotte bestritt das. Die Richterin gelangte nun zu dem Schluss, dass Charlotte wohl tatsächlich eine Beschwerde geäußert hatte und ihre Darstellung später änderte – gleichzeitig bezeichnete sie alle drei Beteiligten jedoch als unzuverlässige Zeuginnen. Kurz nach dem Urteil meldete sich Rebel bei Instagram zu Wort: "Ich möchte mein Leben so leben, dass ich für das einstehe, was ich für richtig halte, und gleichzeitig weiterhin Werke schaffen, die den Menschen Freude bereiten", schrieb sie. Sie danke der Richterin und dem australischen Rechtssystem und blicke nun nach vorn.
Für Rebel hängt an dem Fall auch ihr Herzensprojekt "The Deb", das bereits von mehreren Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten begleitet wurde. Die Musicalkomödie war nach einem holprigen Weg schließlich in Australien angelaufen, nachdem es im Vorfeld bereits Diskussionen um die Veröffentlichung gegeben hatte. Gerade deshalb dürfte das Urteil für die Filmemacherin eine besondere Bedeutung haben. Rebel ist nicht nur als Schauspielerin aus Filmen wie Pitch Perfect und "Brautalarm" bekannt, sondern steht bei "The Deb" auch als Regisseurin hinter dem Projekt. Nach dem Richterspruch blickt sie nun öffentlich nach vorn und verbindet den juristischen Erfolg mit dem Wunsch, weiterhin Filme zu kreieren, die den Menschen Vergnügen bereiten.








