Das bedeutet Krebsdiagnose für die Haft von Alfons Schuhbeck
Der Münchner Sternekoch Alfons Schuhbeck bleibt trotz einer Haftstrafe vorerst auf freiem Fuß. Er war ursprünglich wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Aus gesundheitlichen Gründen hatte er das Gefängnis Anfang Mai verlassen dürfen, und die Unterbrechung seines Vollzugs wurde bis auf Weiteres verlängert. Aus dem engen Umfeld des Kochs erfuhr die BILD-Zeitung nun, dass Alfons an Krebs erkrankt ist.
Die Staatsanwaltschaft München sagte dazu: "Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann." Bis zu einer abschließenden Entscheidung muss der Starkoch laut Staatsanwaltschaft nicht in die Justizvollzugsanstalt zurückkehren. Zuletzt wurde bekannt, dass Alfons sich einer schweren Operation unterzogen hat, in Folge derer er jede Woche ärztlich versorgt werden muss. Sein Verteidiger wollte sich auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht äußern.
Doch damit nicht genug: Ab 24. Juni steht Alfons erneut vor Gericht. Diesmal werfen ihm die Ermittler unter anderem Subventionsbetrug vor. Für den Prozess wurden bereits vier Verhandlungstage anberaumt, und das Urteil könnte am 14. Juli fallen. Alfons hatte im Zusammenhang mit früheren Verfehlungen eingeräumt, schwerwiegende Fehler gemacht und andere getäuscht zu haben. Mit einem eigens programmierten System entwendete er Geld aus seinen Restaurants, um dies vor den Steuerbehörden zu verschleiern.